Auf dem Bild wird das Verfahrensschema eines modernen Klärwerkes dargestellt. Für ausführliche Informationen zu den einzelnen Verfahrensschritten und Bauwerken bitte den Bereich wählen. Da es durch die vielzahl der Pumpen, Antriebe, Regelorgane und Onlinemessungen nicht mehr geht solch eine Anlage manuell im Handbetrieb zu bedienen, sind Anlagenteile durch eine Prozessleittechnik verbunden.
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Schlammbehandlung/Schlammentsorgung

 

Bei den Abwasserreinigungsprozessen fällt Schlamm in verschiedensten Konsistenzen und Eigenschaften an. Der in der Vorklärung sedimentierte Fäkalschlamm wird als Primärschlamm bezeichnet. Dieser wird in statischen Eindickern auf einen Feststoffgehalt von ca. 6 bis 8 % entwässert. Anschließend wird der Primärschlamm in größeren Klärwerken in einer anareoben Faulung stabilisiert. Kleinere Klärwerke stabilisieren den Schlamm aerob in Schlammstapelbecken.

 

Der biologische Schlamm der als Überschußschlamm in den Belebungsbecken anfällt, wird ebenso in die anaerobe Faulung gefördert


Der ausgefaulte Schlamm wird mit verschiedenen Verfahren maschinell entwässert und einer geordneten Entsorgung zugeführt.


Leider ist die Verwertung als Sekundärdünger in der Landwirtschaft durch die langjährige und ständigen Diskussionen in Politik, Presse und Medien fast nicht mehr möglich. Des weiteren werden immer wieder neue Inhaltsstoffe durch Grenzwerte reglementiert, die eine  landwirtschaftliche Verwertung ausschließen. Dies bedeutet, dass Alternativen für die Beseitigung des Schlammes geschaffen werden müssen.


Ein politisch gewollter Weg, besonders in Bayern ist die Verbrennung, bzw. Mitverbrennung in Kohlekraftwerken. Verglichen mit der landwirtschaftlichen Verwertung ist dieser Weg aber ungleich teurer. Auch sind die erforderlichen Kapazitäten  für eine reine thermische Verwertung in keiner Weise vorhanden. Ausserdem sollte man auch nicht spitzfindig hinterfragen ob eine Mitverbrennung in Kohlekraftwerken eine ausreichende Rauchgasbehandelung sicherstellt!

 

Themen wie MKS oder BSE die diese Diskussion vor nun gut 8 Jahren erneut ausgelöst haben, sind außerhalb jeden fachlichen Zusammenhanges mit der landwirtschaftlichen Verwertung des Schlammes. Ganz besonders bei der Diskusion um BSE sollte man erst einmal nachdenken wodurch denn der überwiegende Anteil an Klärschlamm ensteht. Fakt ist, dass dieser hauptsächlich durch die von uns ausgeschiedenen Fäkalien entsteht, die sich in der mechanischen Reinigungsstufe des Klärwerkes absetzen. Geht man also davon aus, dass BSE durch Düngung von Feldern und damit Nahrungsaufnahme des Weideviehes auf dieses übertragen würde, hieße das im Umkehrschluss, wir hätten diese BSE Erreger in ausreichender Anzahl ausgeschieden .........


Die landwirtschaftliche Verwertung unterliegt einer hohen und strikten Überwachung und es kommen nur Schlämme in Betracht, die bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Verglichen mit manchen Wirtschaftsdüngern sind die Parameter durchaus vergleichbar.
Besonders für kleine Kläranlagen entsteht durch diese Entwicklung ein erhebliches Problem. Der Schlamm wurde dort meistens nass, das heißt nicht entwässert, direkt nach der Stabilisierung von Landwirten auf die Felder verbracht.
Durch die Verunsicherung der Landwirte ist dieser Weg zunehmend schwieriger. Dies bedeutet für die Kläranlagenbetreiber teure Lohnentwässerer anzumieten, da die Anlagen nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen, um den Schlamm für einen weiteren Transport auf den entsprechenden Feststoffgehalt von ca. 25% - 30% zu entwässern. Durch diese Probleme kann es dazu kommen, dass die ohnehin teils hohen Abwassergebühren angepasst werden müssen.
Grundsätzlich wäre nach meiner Meinung eine landwirtschaftliche Verwertung unter bestimmten Rahmenbedingungen, die zum Grossteil bereits bestehen und in einigen Bereichen modifizierbar wären, durchaus ökologisch sinnvoll.
Der Weg der Verbrennung bedeutet, auch wenn die fehlenden Kapazitäten geschaffen werden sollten, auf Dauer einen erheblichen Anstieg der Entsorgungskosten. Auch besteht die Gefahr einer Preisdiktatur durch Monopolisierung dieser Anlagenbetreiber.